Hygienekonzept Teil 2 - VFB-Neukirchen_

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Hygienekonzept Teil 2

Hyg.-konzept Teil 2

1. Mund-Nasen-Bedeckungen

In Sachsen müssen in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr Masken getragen werden. Wir empfehlen dringend in unseren Räumen sich und seine Mitmenschen durch das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zu schützen und so die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es ist auch möglich, eine selbstgenähte oder gebastelte Maske zu tragen.
Andere Menschen schützt man damit auf jeden Fall und die Umwelt dankt es, wenn man auf waschbare Modelle zurückgreift.

ABER: Auch dabei immer auf die Hygiene achten, die Maske sollte ausschließlich  personenbezogen genutzt und bei mindestens 60 0 C gewaschen werden!
2. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Wer Symptome einer Coronainfektion hat wie Fieber, Husten oder Atemnot, sollte zu Hause bleiben und sich telefonisch beim Hausarzt melden oder außerhalb dessen Öffnungszeiten bei der Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117. Ansonsten fordern wir Sie auf, bei entsprechenden Krankheitsanzeichen die Begegnungsstätte zu verlassen.
3. Handhygiene

Die Hände sind die häufigsten Überträger von ansteckenden Infektionskrankheiten. Nur regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt! Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden die Hände mit Wasser und Seife, verwenden Sie zum Abtrocknen die bereitgestellten Küchentücher/Papierhandtücher. Waschen Sie im Alltag regelmäßig die Hände, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von
Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit anderen Menschen wenn diese erkrankt sind sowie vor dem Anlegen und nach dem Ablegen der Mund-Nasenbedeckung. Bei Bedarf stehen auch Einweghandschuhe zur Verfügung.
4. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Besucherverkehrs

Da unsere Begegnungsstätte räumlich begrenzt ist, können wir derzeit nur eine maximale Besucherzahl von 12 Personen einschließlich des Kursleiters zulassen. Die Plätze wurden dafür entsprechend gekennzeichnet.
5. Zutritt von Besuchern in der Begegnungsstätte

Der Zutritt von Besuchern ist nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.
Die Kontaktdaten dieser Personen sind beim Betreten/Verlassen unserer Räumlichkeiten in der bereitgestellten Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Auf vereinsbezogene Informationen hinsichtlich des Infektionsschutzes vor dem Coronavirus ist hinzuweisen.
Nach wie vor gelten unsere Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.

 
 
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