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Infos für Alltagsbegleiter

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Informationen für die Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe und weitere anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Stand: 25. Mai 2020

Hinweise zur Prävention und Umgang mit dem Coronavirus in Sachsen
(SARSCoV-2, COVID-19)



Sehr geehrte Alltagsbegleiter/innen,
sehr geehrte Nachbarschaftshelfer/innen,

wir möchten uns bei Ihnen für Ihr bisher geleistetes Engagement bedanken. Sie unterstützen ältere und pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag und im häuslichen Umfeld. Dadurch leisten Sie einen großen Beitrag, um die Lebensqualität vieler Menschen zu verbessern und einen möglichst langen Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen.  

Das Infektionsgeschehen um das Coronavirus wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) regelmäßig beobachtet und bewertet.
Das SMS steht dazu im Austausch mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und den anderen Bundesländern. Aktuelle Informationen des SMS sowie des Robert Koch-Instituts (RKI) finden Sie unter:  
https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
Darüber hinaus können Sie dort tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus einsehen sowie die häufigsten Fragen und Antworten. Vorrangiges Ziel ist es, eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen.
Die Entwicklungen der letzten Tage und Wochen lassen vielerorts Lockerungen der bestehenden Beschränkungen zu. Dennoch ist es wichtig, dass weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.
Ältere und mit Vorerkrankungen belastete Menschen gehören zu den sogenannten Risikogruppen. Das bedeutet, dass bei einer Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe besteht. Daher ist es wichtig, dass Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit und Begleitung einige Dinge besonders beachten:  
 Achten Sie auf das Einhalten der Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene.
 Verzichten Sie auf direkten Körperkontakt, insbesondere auf das Händeschütteln.
 Halten Sie gegenseitig Abstand (etwa 1,5 bis 2 Meter).
 Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
 Reduzieren Sie gemeinsame Aktivitäten auf ein Minimum.  
 Achten Sie auch auf sich selbst!

Besonderheit für die Projektträger der Alltagsbegleitung:  
Im Rahmen der Förderung der Alltagsbegleiter für Senioren durften bisher nur gemeinsame Aktivitäten zwischen Senior und Alltagsbegleiter abgerechnet werden. In dieser außergewöhnlichen Situation, in der wir uns aufgrund des Aufkommens des neuartigen Coronavirus befinden, möchten wir diese Regelung teilweise aussetzen.  
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt gestattet vorläufig auch, dass Alltagsbegleiter Tätigkeiten für einen Senior durchführen können. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit Einkäufen, die ein Alltagsbegleiter ohne den Senior erledigen kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen den telefonischen Kontakt (längere Gespräche zwischen Alltagsbegleiter und Senior) anzuerkennen.  
Darüber hinaus dürfen Alltagsbegleiter, die derzeit nicht ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, die nicht in Anspruch genommenen Stunden zu einem späteren Zeitpunkt des Projektes nachholen. Das bedeutet, dass für diese Fälle die Stundenhöchstgrenze von 32 Stunden im Monat aufgehoben wird. Der bis zum 31. Mai 2020 verkürzte oder nicht in Anspruch genommene Stundenumfang ist von den Projektträgern zu dokumentieren. Zum Zeitpunkt der Abrechnung für einen späteren Zeitpunkt, ist diese Dokumentation beizufügen. Die Übertragung in andere Monate ist nur bis zum Umfang der bereits bewilligten Förderung möglich.
Diese Regelungen waren zunächst bis zum 31. Mai 2020 befristet. Das SMS hat sich dazu entschlossen, diese Regelungen bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. In Einzelfällen können Projektträger bis zum 30. Juni 2020 von diesen Regelungen Gebrauch machen. Das gilt insbesondere, wenn zwischen Senior und Alltagsbegleiter bereits Verabredungen getroffen wurden oder Senioren aufgrund der Situation noch verunsichert sind.   
Die Sächsische Aufbaubank als Bewilligungsbehörde wird über dieses Vorgehen informiert.

 
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